Information über die Jahreserlaubnisscheine für die Verbandsgewässer / Fränkisches Seenland ab dem Jahr 2021

Wichtigste Neuerung für 2021:

An allen Gewässern müssen von Anglern die über Nacht am Gewässer bleiben mobile Toiletten mitgeführt werden!!!


Erlaubnisschein Verbandsgewässer 2021 beinhaltet:

  • 50 Besuche RMD-Kanal (Hilpoltstein bis Hausen)
  • 8 Besuche Happurger Stausee
  • 2 Besuche Happurger Baggersee
  • 10 Besuche Wöhrder See
  • Nachtfischen bleibt an allen Verbandsgewässern erlaubt (RMD-Kanal / Wöhrder See / Happurger Stausee / Happurger Baggersee)
  • Schonzeiten für Hecht und Zander an allen Gewässern: 15.02. bis 31.05
  • Schonmaß für den Hecht: 60cm
  • Wichtig: Alle Fische, Weißfische, Raubfische und Edelfische sind, sobald sie im Besitz (Setzkescher, Kescher, Rucksack, Eimer, etc.) genommen werden, unmittelbar mit Kugelschreiber in das Fangbuch einzutragen. (Bei Weißfischen können Strichlisten angelegt werden und am Ende ist das Gesamtfangergebnis in kg einzutragen)
  • In der Zeit vom 15.02 bis 31.05. (Raubfischschonzeit) ist jegliche Form des Spinnfischens und Dropshotangelns verboten!

Kosten:

  • Kosten 40,- Euro für aktive Verbandsmitglieder
  • 90,- Euro für aktive Mitglieder aus den Regierungsbezirken


Jahreserlaubnisschein Fränkisches Seenland 2021 beinhaltet

  • 10 Besuche Großer Brombachsee
  • 9 Besuche Altmühlsee
  • 8 Besuche Kleiner Brombachsee
  • 8 Besuche Rothsee
  • 5 Besuche Igelsbachsee

Das Nachtangeln am Igelsbachsee und Altmühlsee bleibt gestattet.
Das Nachtangelverbot zwischen 24:00 Uhr und 05:00 Uhr bleibt am Großen Brombachsee, Kleinen Brombachsee und Rothsee erhalten.
Ab 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr ist die Bootsfischerei an allen Fränkischen Seen strengstens verboten.

Einheitliche Schonzeiten an allen Fränkischen Seen:

  • Schonzeit für den Hecht 01.01. bis 31.05. / Schonmaß: 60cm
  • Schonzeit für den Zander 01.01. bis 31.05.

Beim Schleppfischen dürfen keine Planerboards oder Sideboards verwendet werden:

  • Neu: Das Verwenden von Markerbojen / oder ähnlichen Markierungshilfen an / in / auf den Gewässern ist grundsätzlich verboten
  • In der Zeit vom 01.01 bis 31.05. (Raubfischschonzeit) ist jegliche Form des Spinnfischens und Dropshotangelns verboten!

Fangbeschränkungen:

  • Pro Tag: 2 Karpfen, 1 Schleien, 1 Hecht oder 1 Zander, 2 Aale, 10 Barsche, 2 Rutten/Quappen
  • Pro Woche (Montag bis Sonntag): 6 Karpfen, 4 Schleien, 4 Hechte oder 4 Zander, 6 Aale, 50 Barsche, 6 Rutten

Kosten:

  • Kosten 40,- Euro für aktive Verbandsmitglieder
  • 45,- Euro für aktive Mitglieder aus den Regierungsbezirken


Es besteht die Möglichkeit weitere Erlaubnisscheine (alle Karten) nach Rückgabe der „alten Karte“ in der Geschäftsstelle des Fischereiverbandes Mittelfranken oder über die Fischereivereine zu erwerben. Dabei muss die „alte Karte“ komplett zurückgegeben werden.



Diesen Bericht als PDF herunterladen:

2021-Neuerungen-Erlaubnisscheine.pdf  

 

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