• Die Happurger Seen
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Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de | Fotos: Christian Schuster
 

Der Stausee Happurg


 
Der im Jahre 1955 zum Zwecke der Elektrizitätsgewinnung angelegte Stausee liegt in der idyllischen Mittelgebirgslandschaft der Frankenalb. Der See wird vom Rohrbach und vom Kainsbach gespeist. Das 1958 in Betrieb gegangene Pumpspeicherkraftwerk Happurg des Fränkischen Überlandwerks erzeugt mit dem Wasser des Sees sowie dem dazugehörigen Oberbecken auf dem Deckersberg elektrische Energie. Die Größe des Sees beträgt im Mittel etwa 47 Hektar. Den Namen hat der See von der angrenzenden Ortschaft Happurg. Erbaut wurde er von dem Nürnberger Architekten und Kulturpreisträger der Stadt Nürnberg Franz Reichel.
Auf dem Happurger See, der nach Trockenperioden nicht immer voll geflutet ist und dann einen geringeren Wasserstand aufweist, sind Motorboote nicht zugelassen.

  • Wasserfläche: 47 ha
  • Tiefe: bis zu 11 m

Fischarten: Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Barsch, Forelle, Aal, Wels und Brasse.
Zufahrt: A 9 Ausfahrt Lauf/Hersbruck, weiter Richtung Hersbruck. Danach weiter rechts Richtung Happurg und auf der ST 2236 vorbei an Happurg. Kurz hinter dem Umspannwerk befindet sich ein großer Parkplatz am See.
Besonderheiten: Bedingt durch den Pumpspeicherbetrieb kann sich der Wasserstand je nach Strombedarf ändern.
 

Der Baggersee Happurg


 
Der Baggersee Happurg liegt in der Nähe von Happurg in Bayern. See-Freunde aus den umliegenden Orten Hersbruck (etwa 2,3 km vom See entfernt), Pommelsbrunn (3,9 km bis zum Ufer) und Henfenfeld (etwa 5,8 km weit weg) finden im Baggersee Happurg an heißen Tagen Abkühlung oder die Möglichkeit in der Sonne zu entspannen. Die nächste größere Stadt, von der aus man den See besuchen kann, ist Lauf an der Pegnitz.

  • Wasserfläche: 4,7 ha
  • Tiefe: bis zu 9 m

Fischarten: Karpfen, Schleie, Brassen, Hecht, Zander, Barsch, Aal, Wels, sowie einheimische Weißfischarten
Zufahrt: A9 Richtung Berlin/Dresden folgen, bei Ausfahrt 49 Lauf/Hersbruck auf B14 Richtung Happurg – im Kreisverkehr erste Ausfahrt nehmen, um auf der B14 zu bleiben – Richtung Lauterhofen/Happurg – auf Hinweisschilder Baggersee achten
 


Allgemeine Bedingungen – 
gelten grundsätzlich an JEDEM Gewässer

Wir bitten an allen unseren Gewässern am gesamten Ufer und auf den Gewässern um ein möglichst naturnahes und unauffälliges Verhalten, dabei sind Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden.
Für uns ganz wichtig! Der Angelplatz ist immer sauber zu verlassen. Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so!

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und ein gültiger Erlaubnisschein sind erforderlich und am Gewässer mitzuführen.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz (Setzkescher, Kescher, Rucksack, Tasche, Eimer, etc.) genommen werden, unmittelbar mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden)
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Dämmen, Uferwegen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, betreten werden.
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, Rachensperre, Längenmaß etc.).
  • Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt.
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben, mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Gewässer- und Disziplinarordnung des Verbandes und diese festgelegten Angelbedingungen, sowie Verstöße gegen das BayFiG und des Tierschutzgesetzes werden durch den Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten:

  • Pavillons, Zelte mit Boden
  • Marker-Bojen, Stab-Bojen (Zweckverbands Verordnung)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Verwendung lebender Köderfische
  • Eisfischen
  • Unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Raubfische dürfen nicht gehältert werden (Barsche, Hechte, Zander, Salmoniden, Welse)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen oder zurückgelassen werden
  • Mitnahme lebender Fische Ausnahme! Weißfische / Barsche bis 20cm. Die Tierschutztransportverordnung TierSchTrV § 13 ist zu beachten, Transport und Hälterung nur mit ausreichendem Platz und einer Sauerstoffversorgung)
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen, nur ein Beifüttern in beschränktem Umfang während des Fischens ist gestattet. (max. 5 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • Nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten/Nächtigen (Achtung: Schirme und Brolly´s ohne Boden und offener Front zählen als Wetterschutz und sind erlaubt, dabei sind die Betriebswege immer freizuhalten / die Durchgängigkeit muss gewährleistet sein).
  • Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle oder Briketts (Achtung: Gaskocher oder Gasgrills sind erlaubt müssen aber sicher aufgestellt werden)
  • Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen (offenes Feuer) in jeglicher Form


Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben mobile Toiletten mitgeführt werden.
  • Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern / Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Belly Boot / Angelkajak oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.

  • Die Fischerei ist am Happurger Stausee untersagt:

  • am / vom / unter dem Staudamm (roter Bereich durch Bojen / Schilder gekennzeichnet siehe Gewässerplan)
  • an / von / unterhalb der Slipanlagen (Abstand min. 25m)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min. 25m)
  • von Brücken
  • Badebereiche (oranger Bereich siehe Gewässerplan, ab Segelclub Hersbruck / Slipanlage bis zum Ende des großen Parkplatzes mit der dazugehörigen Liegewiese / bis zur ersten Hecke)
    vom 01.06. bis 15.09. von 06:00 – 21:00 Uhr verboten – (erlaubt von 21:00 – 06:00 Uhr)

 

Achtung Angelbeschränkung:

  • In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern sowie mit Köderfisch und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!

  • Nach Erreichen des Fanglimits einer Raubfischart (Salmoniden, Hecht, Zander, Barsch) ist das aktive Spinnfischen einzustellen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben mobile Toiletten mitgeführt werden.
  • Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern / Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Belly Boot / Angelkajak oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.

  • Die Fischerei ist am Happurger Baggersee untersagt:

  • in der Flachwasserzone hinter der Brücke (siehe Gewässerkarte / roter Bereich)
  • von Stegen
  • von Brücken
  • unterhalb der Gaststätte ganzjähriges Angelverbot (siehe Gewässerkarte)
  • Badebereiche (oranger Bereich siehe Gewässerplan, Liegewiesen links und rechts neben der Gaststätte) vom 01.06. bis 15.09. von 06:00 – 21:00 Uhr verboten – (erlaubt von 21:00 – 06:00 Uhr)

 

Achtung Angelbeschränkung:

  • In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern sowie mit Köderfisch und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!

  • Nach Erreichen des Fanglimits einer Raubfischart (Salmoniden, Hecht, Zander, Barsch) ist das aktive Spinnfischen einzustellen.

 

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