• Der Igelsbachsee
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Luftbilder: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de | Fotos: Christian Schuster
 

Der Igelsbachsee


 
Der Igelsbachsee ist einer der beiden Vorsperren des Großen Brombachsees im bayerischen Mittelfranken im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

Neben dem Großen Brombachsee und dem Kleinen Brombachsee bleibt der kleine Igelsbachsee bei so manchem Angelbegeisterten auf der Strecke. Dies jedoch völlig zu Unrecht, der 87 ha große See ist mit Abstand der idyllischste und ruhigste See im Fränkischen Seenland und besitzt zudem einen ausgezeichneten Karpfen-, Waller- und Hechtbestand.

  • Wasserfläche: 87 ha
  • Länge: 2,2 km
  • Breite: 0,4 km
  • Tiefe: 11,5 m

Fischarten: Hechte, Barsche, Zander, Welse, Karpfen, Schleien, Brassen, sowie einheimischen Weißfischarten
Besonderheiten: Behindertengerechter Angelplatz am westlichen Ende zwei Slipanlagen (Stockheim, Enderndorf)
Zufahrt: B13 nach Gunzeshausen, weiter nach Enderndorf Parkplatz der Freizeitanlage Enderndorf (an der Staumauer)
 


Allgemeine Bedingungen – 
gelten grundsätzlich an JEDEM Gewässer

Wir bitten an allen unseren Gewässern am gesamten Ufer und auf den Gewässern um ein möglichst naturnahes und unauffälliges Verhalten, dabei sind Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden.
Für uns ganz wichtig! Der Angelplatz ist immer sauber zu verlassen. Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so!

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und ein gültiger Erlaubnisschein sind erforderlich und am Gewässer mitzuführen.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz (Setzkescher, Kescher, Rucksack, Tasche, Eimer, etc.) genommen werden, unmittelbar mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden)
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Dämmen, Uferwegen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, betreten werden.
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, Rachensperre, Längenmaß etc.).
  • Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt.
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben, mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Gewässer- und Disziplinarordnung des Verbandes und diese festgelegten Angelbedingungen, sowie Verstöße gegen das BayFiG und des Tierschutzgesetzes werden durch den Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten:

  • Pavillons, Zelte mit Boden
  • Marker-Bojen, Stab-Bojen (Zweckverbands Verordnung)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Verwendung lebender Köderfische
  • Eisfischen
  • Unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Raubfische dürfen nicht gehältert werden (Barsche, Hechte, Zander, Salmoniden, Welse)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen oder zurückgelassen werden
  • Mitnahme lebender Fische Ausnahme! Weißfische / Barsche bis 20cm. Die Tierschutztransportverordnung TierSchTrV § 13 ist zu beachten, Transport und Hälterung nur mit ausreichendem Platz und einer Sauerstoffversorgung)
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen, nur ein Beifüttern in beschränktem Umfang während des Fischens ist gestattet. (max. 5 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • Nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten/Nächtigen (Achtung: Schirme und Brolly´s ohne Boden und offener Front zählen als Wetterschutz und sind erlaubt, dabei sind die Betriebswege immer freizuhalten / die Durchgängigkeit muss gewährleistet sein).
  • Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle oder Briketts (Achtung: Gaskocher oder Gasgrills sind erlaubt müssen aber sicher aufgestellt werden)
  • Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen (offenes Feuer) in jeglicher Form


Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Achtung: Am Igelsbachsee ist das Verwenden von sämtlichen Bootsmotoren strengstens verboten. (Ruderboote sind erlaubt und genehmigungs- bzw. zulassungsfrei)
  • Das aktive Fischen vom Ruderboot aus, ist von 24 Uhr bis 5 Uhr strengstens verboten. Es ist lediglich gestattet in der Zeit von 24:00 bis 05:00 Uhr die Ruten auszufahren und die Fische waidgerecht anzulanden.

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • In der Stauwurzel des Igelsbachsee / Naturschutzgebiet (rot gekennzeichnete Bereiche siehe Gewässerplan
  • unterhalb der Slipanlagen (Abstand min. 25m)
  • in den Wehranlagen (durch Bojen gekennzeichnet)
  • am / vom / unter den Staudämmen (siehe Gewässerkarten)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min. 25m)
  • in den Hafenanlagen und zwischen den Bootsanlegeplätzen
  • von Brücken
  • an / von Badeplattformen
  • das Betreten bzw. das Anlegen mit dem Boot auf der Insel / Vogelinsel (Abstand min. 25m)
  • an den ausgewiesenen Badestränden (orange Bereiche siehe Gewässerplan, durch Bojen-Ketten begrenzt und durch Schilder gekennzeichnet.
  • Badebereich: Vom 15.April – 14.Oktober von 07:30 – 24:00 Uhr Angeln verboten (erlaubt von 00:00 – 07:30 Uhr)

 

 

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