• Der Igelsbachsee
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Luftbilder: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de | Fotos: Christian Schuster
 

Der Igelsbachsee


 
Der Igelsbachsee ist einer der beiden Vorsperren des Großen Brombachsees im bayerischen Mittelfranken im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

Neben dem Großen Brombachsee und dem Kleinen Brombachsee bleibt der kleine Igelsbachsee bei so manchem Angelbegeisterten auf der Strecke. Dies jedoch völlig zu Unrecht, der 87 ha große See ist mit Abstand der idyllischste und ruhigste See im Fränkischen Seenland und besitzt zudem einen ausgezeichneten Karpfen-, Waller- und Hechtbestand.

  • Wasserfläche: 87 ha
  • Länge: 2,2 km
  • Breite: 0,4 km
  • Tiefe: 11,5 m

Fischarten: Hechte, Barsche, Zander, Welse, Karpfen, Schleien, Brassen, sowie einheimischen Weißfischarten
Besonderheiten: Behindertengerechter Angelplatz am westlichen Ende zwei Slipanlagen (Stockheim, Enderndorf)
Zufahrt: B13 nach Gunzeshausen, weiter nach Enderndorf Parkplatz der Freizeitanlage Enderndorf (an der Staumauer)
 


Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines und bei der Ausführung der Fischerei mitzu-führen. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist zu einem naturnahen und waidmännischen Verhalten verpflich-tet. Störungen der Tier- Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Auf Badegäste ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Für uns ganz wichtig! Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so! Deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben (dort wo das Nachtangeln erlaubt ist), mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.

  • 1) Der gültige staatliche Fischereischein, und der ausgedruckte Online Erlaubnisschein sind beim Fischen mitzufüh-ren. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, die tägliche Angelzeit beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz genommen werden, umgehend mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden). Am Ende des Angeltages ist das Gesamtgewicht und die Gesamtstückzahl der einzelnen Fischarten online einzutragen, ansonsten kann kein weiterer bzw. neuer Kauf getätigt werden.
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Uferwegen, Dämmen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. (Ausnahme: E-Bikes & E-Scooter)
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, 
betreten werden
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder 
Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, 
Längenmaß etc.).
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden 
Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen werden mit sofortigem Entzug des Erlaubnisscheines, sowie gemäß der Gewässer- und Disziplinarordnung des Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten sind:

  • Pavillons, Zelte / Wetterschutz mit Boden, Planen
  • Alle Arten von Bojen und Markierungen (Markerbojen / Stabbojen)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen, und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Angeln von / in / an Stegen, Slipanlagen, Badeplattformen, Hafenanlagen, Schleusenbereichen, Brücken und Dämmen
  • Eisfischen
  • unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Das Hältern von Fischen ist nicht zulässig (Lebendhälterung in jeglicher Form verboten)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen, verzehrt oder zurückgelassen werden
  • Mitbringen / Mitnahme lebender Fische
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen (max. 3 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten / Nächtigen (Achtung: Schirme & Brolly´s ohne Boden zählen als Wetterschutz und sind erlaubt.)
  • offenes Feuer in jeglicher Form (Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen, sowie Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle, Gas oder Briketts)


  • Achtung: In der Zeit vom 01.01. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
  • Achtung: Das Verwenden von sämtlichen Bootsmotoren ist strengstens verboten.
  • Das aktive Fischen vom Ruderboot / Bellyboot / Angelkajak aus, ist von 24:00 bis 5:00 Uhr strengstens verboten.
  • Achtung: temporäres Angelverbot an den Badestränden.
    Badebereich – (oranger Bereich siehe Gewässerplan an den ausgewiesenen Badestränden, durch Bojenketten begrenzt und durch Schilder gekennzeichnet) vom 15.04. – 14.10. zwischen 07:30 Uhr – 24:00 Uhr ist die Fischerei untersagt.

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • in der Stauwurzel des Igelsbachsee / Naturschutzgebiet (rot gekennzeichnete Bereiche siehe Gewässerplan)
  • an / von / unterhalb der Slipanlage (Abstand min.25m)
  • in den Wehranlagen (durch Bojen oder Schilder gekennzeichnet)
  • am / vom / unter den Staudämmen (siehe Gewässerübersichtskarte)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min.25m)
  • von Brücken
  • in den Hafenanlagen und zwischen den Bootsanlegeplätzen und der Anlegestellen des Seilbahn-Shuttles
  • an / von Badeplattformen
  • das Betreten bzw. das Anlegen mit dem Boot auf der Insel / Vogelinsel (Abstand min. 25m)

 

Fangbegrenzung am Igelsbachsee pro:

1-Tag / Tageserlaubnisschein: 2 Karpfen, 1 Schleie, 1 Hecht oder Zander, 2 Aale, 5 Barsche, 1 Rutte

3-Tage / 3-Tageserlaubnisschein: 4 Karpfen, 2 Schleie, 2 Hecht oder Zander, 4 Aale, 15 Barsche, 2 Rutten
 

Datenschutz:

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines willige ich ausdrücklich ein, dass meine personenbezogenen Daten für den Fall eines Verstoßes gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

 

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