• Der Altmühlsee

Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de
 

Der Altmühlsee


 
Im Altmühltal inmitten des Fränkischen Seenlandes liegt der Altmühlsee. Der von einem Ringdamm eingefasste See nördlich der Stadt Gunzenhausen ist eines der beliebtesten Reiseziele im Seenland.
Ein Highlight für Kinder stellt wohl der neben dem Sandstrand gebaute Erlebnisspielplatz im Wald dar. Hier lassen sich Stunden zubringen, während die Eltern im direkt nebenan gelegenen Strandcafé Wald die Seele baumeln lassen können. Der Altmühlsee ist zudem ein Mekka für Radfahrer, der Rundweg umfasst ca. 13 km; wer dann noch nicht genug hat, kann dem Lauf der Altmühl an idyllisch bewachsenen Ufern weiter Richtung Ansbach folgen.
Nicht nur für Menschen herrschen hier paradiesische Zustände; der Altmühlsee bei Gunzenhausen ist bekannt für die Vogelinsel – ein über 200 ha großes Naturschutzgebiet, das strikt vom touristischen Bereich getrennt wurde.

  • Wasserfläche: 451 ha, davon ca. 120 ha Flachwasser- und Inselzone
  • Tiefe: 2,5 mtr.
  • Länge: ca. 4 km
  • Breite: bis zu 1,7 km

Fischarten: Karpfen, Schleie, Brassen (absoluter Topbestand), Aal, Hecht (guter Bestand), Zander, Barsch und vermehrt in den letzten Jahren Welse, sowie einheimische Weißfischarten.
Zufahrt: Der Altmühlsee liegt bei Gunzenhausen am Kreuzungspunkt der Bundesstraßen 13 und 466
 

Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines und bei der Ausführung der Fischerei mitzu-führen. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist zu einem naturnahen und waidmännischen Verhalten verpflich-tet. Störungen der Tier- Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Auf Badegäste ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Für uns ganz wichtig! Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so! Deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben (dort wo das Nachtangeln erlaubt ist), mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und der ausgedruckte Online Erlaubnisschein sind beim Fischen mitzuführen. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, die tägliche Angelzeit beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz genommen werden, umgehend mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden). Am Ende des Angeltages ist das Gesamtgewicht und die Gesamtstückzahl der einzelnen Fischarten online einzutragen, ansonsten kann kein weiterer bzw. neuer Kauf getätigt werden.
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Uferwegen, Dämmen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. (Ausnahme: E-Bikes & E-Scooter)
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, 
betreten werden
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder 
Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, 
Längenmaß etc.).
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden 
Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen werden mit sofortigem Entzug des Erlaubnisscheines, sowie gemäß der Gewässer- und Disziplinarordnung des Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten sind:

  • Pavillons, Zelte / Wetterschutz mit Boden, Planen
  • Alle Arten von Bojen und Markierungen (Markerbojen / Stabbojen)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen, und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Angeln von / in / an Stegen, Slipanlagen, Badeplattformen, Hafenanlagen, Schleusenbereichen, Brücken und Dämmen
  • Eisfischen
  • unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Das Hältern von Fischen ist nicht zulässig (Lebendhälterung in jeglicher Form verboten)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen, verzehrt oder zurückgelassen werden
  • Mitbringen / Mitnahme lebender Fische
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen (max. 3 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten / Nächtigen (Achtung: Schirme & Brolly´s ohne Boden zählen als Wetterschutz und sind erlaubt.)
  • offenes Feuer in jeglicher Form (Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen, sowie Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle, Gas oder Briketts)


  • Achtung: In der Zeit vom 01.01. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
  • Achtung: Alle E-Motor betriebenen Boote sind genehmigungs- und zulassungspflichtig! (Die Genehmigung wird vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erteilt) Ruderboote sind genehmigungsfrei, Verbrennungsmotoren sind grundsätzlich verboten
  • Das Fischen vom Boot aus, sowie jeglicher Bootsbetrieb ist von 24:00 bis 5:00 Uhr strengstens verboten.
  • Angelboote haben ab 24:00 bis 05:00 Uhr den See zu verlassen, können aber über Nacht an den erlaubten Uferbereichen festmachen.
  • Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern, Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Belly Boot oder sonstigen Schwimmhilfen ist in beiden Seitenarmen des Altmühlsees (Streudorfer Arm / Muhr am See Arm / siehe Gewässerplan) strengstens verboten.
  • Achtung: temporäres Angelverbot an den Badestränden
    Badebereich: (oranger Bereich siehe Gewässerplan an den ausgewiesenen Badestränden, durch Bojenketten begrenzt und durch Schilder gekennzeichnet) vom 15.04. – 14.10 zwischen 07:30 Uhr – 24:00 Uhr ist die Fischerei untersagt.
  • Achtung: temporäres Angelverbot an den Gänseausstiegskorridoren / Gänsemanagement
    GÄNSEAUSSTIEGSKORRIDORE, Angelverbot vom 01.04. bis 31.09. (s. Gewässerplan/durch Beschilderungen ersichtlich)

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • in Naturschutzgebieten (rot gekennzeichnete Bereiche siehe Gewässerplan, durch Bojen Ketten begrenzt / das Hineinfischen in diese Bereiche vom Boot oder Ufer aus ist nicht gestattet)
  • an / von / unterhalb der Slipanlage (Abstand min.25m)
  • in den Wehranlagen (durch Bojen oder Schilder gekennzeichnet)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min.25m)
  • von Brücken
  • in den Hafenanlagen (rot gekennzeichnete Bereiche siehe Gewässer plan, das Hineinfischen in diese Bereiche vom Boot oder Ufer aus ist nicht gestattet), zwischen den Bootsanlegeplätzen und der Anlegestellen der MS Altmühlsee
  • an / von Badeplattformen

 

Fangbegrenzung am Altmühlsee pro:

1-Tag / Tageserlaubnisschein: 2 Karpfen, 1 Schleie, 1 Hecht oder Zander, 2 Aale, 5 Barsche, 1 Rapfen

3-Tage / 3-Tageserlaubnisschein: 4 Karpfen, 2 Schleie, 2 Hecht oder Zander, 4 Aale, 15 Barsche, 2 Rapfen
 

Datenschutz:

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines willige ich ausdrücklich ein, dass meine personenbezogenen Daten für den Fall eines Verstoßes gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

 

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