• Der Altmühlsee

Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de
 

Der Altmühlsee


 
Im Altmühltal inmitten des Fränkischen Seenlandes liegt der Altmühlsee. Der von einem Ringdamm eingefasste See nördlich der Stadt Gunzenhausen ist eines der beliebtesten Reiseziele im Seenland.
Ein Highlight für Kinder stellt wohl der neben dem Sandstrand gebaute Erlebnisspielplatz im Wald dar. Hier lassen sich Stunden zubringen, während die Eltern im direkt nebenan gelegenen Strandcafé Wald die Seele baumeln lassen können. Der Altmühlsee ist zudem ein Mekka für Radfahrer, der Rundweg umfasst ca. 13 km; wer dann noch nicht genug hat, kann dem Lauf der Altmühl an idyllisch bewachsenen Ufern weiter Richtung Ansbach folgen.
Nicht nur für Menschen herrschen hier paradiesische Zustände; der Altmühlsee bei Gunzenhausen ist bekannt für die Vogelinsel – ein über 200 ha großes Naturschutzgebiet, das strikt vom touristischen Bereich getrennt wurde.

  • Wasserfläche: 451 ha, davon ca. 120 ha Flachwasser- und Inselzone
  • Tiefe: 2,5 mtr.
  • Länge: ca. 4 km
  • Breite: bis zu 1,7 km

Fischarten: Karpfen, Schleie, Brassen (absoluter Topbestand), Aal, Hecht (guter Bestand), Zander, Barsch und vermehrt in den letzten Jahren Welse, sowie einheimische Weißfischarten.
Zufahrt: Der Altmühlsee liegt bei Gunzenhausen am Kreuzungspunkt der Bundesstraßen 13 und 466
 

Allgemeine Bedingungen – 
gelten grundsätzlich an JEDEM Gewässer

Wir bitten an allen unseren Gewässern am gesamten Ufer und auf den Gewässern um ein möglichst naturnahes und unauffälliges Verhalten, dabei sind Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden.
Für uns ganz wichtig! Der Angelplatz ist immer sauber zu verlassen. Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so!

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und ein gültiger Erlaubnisschein sind erforderlich und am Gewässer mitzuführen.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz (Setzkescher, Kescher, Rucksack, Tasche, Eimer, etc.) genommen werden, unmittelbar mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden)
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Dämmen, Uferwegen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, betreten werden.
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, Rachensperre, Längenmaß etc.).
  • Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt.
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben, mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Gewässer- und Disziplinarordnung des Verbandes und diese festgelegten Angelbedingungen, sowie Verstöße gegen das BayFiG und des Tierschutzgesetzes werden durch den Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten:

  • Pavillons, Zelte mit Boden
  • Marker-Bojen, Stab-Bojen (Zweckverbands Verordnung)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Verwendung lebender Köderfische
  • Eisfischen
  • Unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Raubfische dürfen nicht gehältert werden (Barsche, Hechte, Zander, Salmoniden, Welse)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen oder zurückgelassen werden
  • Mitnahme lebender Fische Ausnahme! Weißfische / Barsche bis 20cm. Die Tierschutztransportverordnung TierSchTrV § 13 ist zu beachten, Transport und Hälterung nur mit ausreichendem Platz und einer Sauerstoffversorgung)
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen, nur ein Beifüttern in beschränktem Umfang während des Fischens ist gestattet. (max. 5 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • Nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten/Nächtigen (Achtung: Schirme und Brolly´s ohne Boden und offener Front zählen als Wetterschutz und sind erlaubt, dabei sind die Betriebswege immer freizuhalten / die Durchgängigkeit muss gewährleistet sein).
  • Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle oder Briketts (Achtung: Gaskocher oder Gasgrills sind erlaubt müssen aber sicher aufgestellt werden)
  • Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen (offenes Feuer) in jeglicher Form


Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben mobile Toiletten mitgeführt werden.
  • Achtung: Alle E-Motor betriebenen Boote sind Genehmigungs- und Zulassungspflichtig! (Die Genehmigungen werden von den Landratsämtern erteilt) Ruderboote sind genehmigungsfrei, Verbrennungsmotoren sind grundsätzlich verboten
  • Das Fischen vom Boot aus, sowie jeglicher Bootsbetrieb ist von 24 Uhr bis 5 Uhr strengstens verboten.
  • Neu: Das Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern / Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Belly Boot oder sonstigen Schwimmhilfen ist in beiden Seitenarmen des Altmühlsees (Streudorfer Arm / Muhr am See Arm / siehe Gewässerplan) strengstens verboten.

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • in Naturschutzgebieten (rot gekennzeichnete Bereiche siehe Gewässerplan, durch Bojen Ketten begrenzt / das Hineinfischen in diese Bereiche vom Boot oder Ufer aus ist nicht gestattet)
  • unterhalb der Slipanlagen (Abstand min. 25m)
  • in den Wehranlagen (durch Bojen oder Schilder gekennzeichnet)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min. 25m)
  • von Brücken
  • in den Hafenanlagen und zwischen den Bootsanlegeplätzen und der Anlegestellen der MS Altmühlsee
  • an / von Badeplattformen
  • an den ausgewiesenen Badestränden (orange Bereiche siehe Gewässerplan, durch Bojen-Ketten begrenzt und durch Schilder gekennzeichnet.
  • Badebereich: Vom 15.April – 14.Oktober von 07:30 – 24:00 Uhr Angeln verboten (erlaubt von 00:00 – 07:30 Uhr)
  • Neu: Gänseausstiegskorridore/Gänsemanagement (siehe Gewässerplan /durch Beschilderungen am Ufer ersichtlich) grundsätzliches Angelverbot zwischen dem 01.04. bis 31.09.

 

Achtung Angelbeschränkung:

In der Zeit vom 01.01. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern sowie mit Köderfisch und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!

 

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