Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de | Fotos: Christian Schuster und André Macher
 

Main-Donau-Kanal (Europakanal)


 
Die Bundeswasserstraße wurde von 1960 – 1992 erbaut. Mit einer Gesamtlänge von 171 km reicht diese vom Main in Bamberg bis an die Donau nach Kehlheim. Der Main-Donau-Kanal ist zusammen mit dem Fränkischen Seenland ein Teil der Donau-Main-Überleitung, die das von zeitweiliger Trockenheit bedrohte System der Regnitz und des Mains mit Wasser aus der Donau und der Altmühl versorgt.
Gewässerabschnitt des Fischereiverbandes Mittelfranken:
Von km 33 oberhalb der Schleuse Hausen bis km 98,5 unterhalb der Schleuse Hilpoltsein – dies entspricht einer Gesamtlänge von 65,5 km; was etwa 300 ha Wasserfläche ergibt.

  • Länge: 65,5 km
  • Breite: zwischen 50 und 70 m
  • Tiefe: 4,0 m
  • Untergrund: Betonrinne mit Schlamm und teilweise mit Steinen

Fischarten: Barsch, Zander, Hecht, Karpfen, Schleie, Aal, Weißfische
Besonderheiten: viele gute Stellen, auch für Behinderte geeignet, da man bis auf wenige Meter ans Gewässer fahren kann.
Angeltipp: Hot-Spot suchen (Spundwände zum Barschfischen) Muschelbänke sind gute Karpfenplätze; Kanten, der Wechsel zwischen Spundwand und der flachen Böschung, sowie unter Brücken für Zander
 

Main-Donau-Kanal: (65,1 km / ca. 350 ha) von unterhalb der Schleuse Hilpoltstein (Flusskilometer 98,5) bis oberhalb der Schleuse Hausen (Flusskilometer 33,4)
Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines und bei der Ausführung der Fischerei mitzuführen. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist zu einem waidmännischen Verhalten verpflichtet.
Für uns ganz wichtig! Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so! Deshalb müssen immer Mülltüten und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben (dort wo das Nachtangeln erlaubt ist), mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und der ausgedruckte Online Erlaubnisschein sind beim Fischen mitzuführen. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, die tägliche Angelzeit beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
  • Alle Fische (Weißfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz genommen werden, umgehend mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Rotfedern / Rotaugen und Grundeln können in Form von Strichlisten eingetragen werden). Am Ende des Angeltages ist das Gesamtgewicht und die Gesamtstückzahl der einzelnen Fischarten online einzutragen, ansonsten kann kein weiterer bzw. neuer Kauf getätigt werden.
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Uferwegen, Dämmen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. (Ausnahme: E-Bikes & E-Scooter)
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, 
betreten werden.
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, 
Längenmaß etc.).
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden 
Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen werden mit sofortigem Entzug des Erlaubnisscheines, sowie gemäß der Gewässer- und Disziplinarordnung des Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten sind:

  • Pavillons, Zelte / Wetterschutz mit Boden, Planen
  • Alle Arten von Bojen und Markierungen (Markerbojen / Stabbojen)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen, und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Angeln von / in / an Stegen, Slipanlagen, Badeplattformen, Hafenanlagen, Schleusenbereichen, Brücken und Dämmen
  • Eisfischen
  • unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Das Hältern von Fischen ist nicht zulässig (Lebendhälterung in jeglicher Form verboten)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen, verzehrt oder zurückgelassen werden
  • Mitbringen / Mitnahme lebender Fische
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen (max. 3 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten / Nächtigen (Achtung: Schirme & Brolly´s ohne Boden zählen als Wetterschutz und sind erlaubt.)
  • offenes Feuer in jeglicher Form (Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen, sowie Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle, Gas oder Briketts)


(von unterhalb der Schleuse Hilpoltstein km 98,5 bis oberhalb der Schleuse Hausen km 33,4)

  • Achtung: In der Zeit vom 01.01. bis 31.012. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
  • Reine Friedfischangelkarte / alle aktiven oder passiven Angelmethoden / Varianten Raubfische zu beangeln sind verboten
  • Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern, Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Bellyboot oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.
  • Die Ausübung der Fischerei an den Anlegestellen des Personenschifffahrtshafen Nürnberg (Liegeplatz 1 –10) am Europakai ist gestattet, insofern der Schifffahrtsbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Ein Abstand von min. 25 m zu den Schiffen ist immer einzuhalten. Der Schifffahrtsbetrieb hat immer Vorrang.

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • im Staatshafen Nürnberg, Fürth, Erlangen und Roth
  • in Sportboothafenanlagen / Hafenanlagen, das Hineinfischen in die Hafenbereiche ist nicht gestattet
  • Bootsliegeplätze (Abstand min. 25m)
  • von Brücken, Stegen, Wehranlagen
  • in abgesperrten Kraftwerks- und Schleusenbereichen (gilt ab dem 1. Beleuchtungsmast, auch für das gegenüberliegende Ufer, der am weitesten von der Schleuse entfernte Mast zählt)
  • DLRG-Betriebsgelände, Kanustegen und Kanuslipanlagen
  • an / von / unterhalb der Slipanlagen
  • im Auslaufkanal des Rothsees

 

Fangbegrenzung am Main-Donau-Kanal pro:

1-Tag / Tageserlaubnisschein: 2 Karpfen, 1 Schleie, 5 Brassen, 2 Giebel, 2 Aland, max. 5 kg Weißfische (Rotfeder, Rotauge, Laube) Grundeln ohne Limit,

3-Tage / 3-Tageserlaubnisschein: 4 Karpfen, 2 Schleie, 15 Brassen, 6 Giebel, 4 Aland, max. 15 kg Weißfische (Rotfeder, Rotauge, Laube) Grundeln ohne Limit,
 

Datenschutz:

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines willige ich ausdrücklich ein, dass meine personenbezogenen Daten für den Fall eines Verstoßes gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

 

Alle Angelbereiche (grün) und Verbotszonen (rot) können bei Hejfish.com unter Main-Donau-Kanal Mittelfranken detailliert eingesehen werden.

Der RMD-Kanal
RMD-KANAL
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RMD-KANAL-Die Schonzeiten

 

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