Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de | Fotos: Christian Schuster und André Macher
Main-Donau-Kanal (Europakanal)
Die Bundeswasserstraße wurde von 1960 – 1992 erbaut. Mit einer Gesamtlänge von 171 km reicht diese vom Main in Bamberg bis an die Donau nach Kehlheim. Der Main-Donau-Kanal ist zusammen mit dem Fränkischen Seenland ein Teil der Donau-Main-Überleitung, die das von zeitweiliger Trockenheit bedrohte System der Regnitz und des Mains mit Wasser aus der Donau und der Altmühl versorgt.
Gewässerabschnitt des Fischereiverbandes Mittelfranken:
Von km 33 oberhalb der Schleuse Hausen bis km 98,5 unterhalb der Schleuse Hilpoltsein – dies entspricht einer Gesamtlänge von 65,5 km; was etwa 300 ha Wasserfläche ergibt.
- Länge: 65,5 km
- Breite: zwischen 50 und 70 m
- Tiefe: 4,0 m
- Untergrund: Betonrinne mit Schlamm und teilweise mit Steinen
Fischarten: Barsch, Zander, Hecht, Karpfen, Schleie, Aal, Weißfische
Besonderheiten: viele gute Stellen, auch für Behinderte geeignet, da man bis auf wenige Meter ans Gewässer fahren kann.
Angeltipp: Hot-Spot suchen (Spundwände zum Barschfischen) Muschelbänke sind gute Karpfenplätze; Kanten, der Wechsel zwischen Spundwand und der flachen Böschung, sowie unter Brücken für Zander
Allgemeine Bedingungen – gelten grundsätzlich an JEDEM Gewässer
Wir bitten an allen unseren Gewässern am gesamten Ufer und auf den Gewässern um ein möglichst naturnahes und unauffälliges Verhalten, dabei sind Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden.
Für uns ganz wichtig! Der Angelplatz ist immer sauber zu verlassen. Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so!
- Der gültige staatliche Fischereischein, und ein gültiger Erlaubnisschein sind erforderlich und am Gewässer mitzuführen.
- Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz (Setzkescher, Kescher, Rucksack, Tasche, Eimer, etc.) genommen werden, unmittelbar mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden)
- Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Dämmen, Uferwegen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
- Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
- Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, betreten werden.
- Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
- Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, Rachensperre, Längenmaß etc.).
- Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt.
- Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
- Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben, mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.
- Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Gewässer- und Disziplinarordnung des Verbandes und diese festgelegten Angelbedingungen, sowie Verstöße gegen das BayFiG und des Tierschutzgesetzes werden durch den Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.
Grundsätzlich verboten:
- Pavillons, Zelte mit Boden
- Marker-Bojen, Stab-Bojen (Zweckverbands Verordnung)
- Futterboote, Futterdrohne
- Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
- Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen und Netze aller Art
- Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
- Verwendung lebender Köderfische
- Eisfischen
- Unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
- Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
- Raubfische dürfen nicht gehältert werden (Barsche, Hechte, Zander, Salmoniden, Welse)
- Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen oder zurückgelassen werden
- Mitnahme lebender Fische Ausnahme! Weißfische / Barsche bis 20cm. Die Tierschutztransportverordnung TierSchTrV § 13 ist zu beachten, Transport und Hälterung nur mit ausreichendem Platz und einer Sauerstoffversorgung)
- Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
- Ausbringen großer Futtermengen, nur ein Beifüttern in beschränktem Umfang während des Fischens ist gestattet. (max. 5 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
- Nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
- Zelten/Nächtigen (Achtung: Schirme und Brolly´s ohne Boden und offener Front zählen als Wetterschutz und sind erlaubt, dabei sind die Betriebswege immer freizuhalten / die Durchgängigkeit muss gewährleistet sein).
- Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle oder Briketts (Achtung: Gaskocher oder Gasgrills sind erlaubt müssen aber sicher aufgestellt werden)
- Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen (offenes Feuer) in jeglicher Form
Folgende Punkte sind zu beachten:
- (65,1 km / ca. 350 ha) von unterhalb der Schleuse Hilpoltstein (km 98,5) bis oberhalb der Schleuse Hausen (km 33,4)
- Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern / Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Belly Boot oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.
- Die Verwendung von Setzkescher und das Hältern von Fischen ist grundsätzlich verboten
- Die Ausübung der Fischerei an den Anlegestellen des Personenschifffahrtshafen Nürnberg (Liegeplatz 1 – 10) am Europakai ist gestattet, insofern der Schifffahrtsbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Ein Abstand von min. 25 m zu den Schiffen ist immer einzuhalten. Der Schifffahrtsbetrieb hat immer Vorrang!
- im Staatshafen Nürnberg & Staatshafen Fürth
- in Sportboothafenanlagen / Hafenanlagen, das Hineinfischen in die Hafenbereiche ist nicht gestattet
- Bootsliegeplätze (Abstand min. 25m)
- von Brücken, Stegen, Wehranlagen
- in abgesperrten Kraftwerks- und Schleusenbereichen (gilt ab dem 1. Beleuchtungsmast, auch für das gegenüberliegende Ufer, der am weitesten von der Schleuse entfernte Mast zählt)
- DLRG Betriebsgelände, Kanustegen und Kanuslipanlagen
- Slipanlagen
- im Auslaufkanal des Rothsees
Die Fischerei ist untersagt:
Achtung Angelbeschränkung:
In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern sowie mit Köderfisch und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!



Im markierten Bereich ist das Fischen verboten.Das Befahren des Hafengeländes ist nicht erlaubt!
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