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Luftbilder: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de
 

Der Rothsee


 
Zwischen den Städten Roth, Allersberg und Hilpoltstein liegt der Rothsee. Nach umfangreichem Ausbau, im Rahmen des Projektes „Wasser für Franken“, wurden die Baumaßnahmen 1993 abgeschlossen. Heute ist der Rothsee ein wichtiger Baustein für die Wasserwirtschaft, den Tourismus und den Naturschutz. Hier wird man jedem Aktivreisenden gerecht: baden, surfen, wandern, segeln und vieles mehr sind hier bestens möglich. Es gibt drei große Erholungszentren am Rothsee; das größte davon ist das Seezentrum in Heuberg.
Der zweiteilige Stausee (Zwischenspeicher von Altmühl und Donau zum Main-Donau-Kanal) gehört zu dem 7 Seen umfassenden „Fränkischen Seenland“. (Die anderen Seen: Kleiner Brombachsee, Brombachsee, Altmühlsee, Dennenloher See, Hahnenkammsee, Igelsbachsee). In der Mitte wird der See durch einen 500 m langen und 11 m hohen Staudamm 
in die Bereiche VORSPERRE und HAUPTSPERRE unterteilt.

  • Wasserfläche: 210 ha
  • Länge: 4,6 km
  • Breite: bis 1,6 km
  • Tiefe: 15,0 m

Fischarten: Aal, Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Wels, Barsch, Brassen und einheimische Weißfischarten
Zufahrt: Der See liegt ca. 25 km südlich von Nürnberg, 7 km östlich der Stadt ROTH.

 

    Daten zur Rothsee Vorsperre:

  • Länge: 1,8 km
  • Breite: bis 0,3 km
  • Tiefe: 8,5 m
  • Gesamtfläche: bis 51 ha
  • Rad- und Wanderweg um den See: 5,5 km
  • Seezentrum in Birkach und Grashof
    Daten zur Rothsee Hauptsperre:

  • Länge: bis 1,8 km
  • Breite: bis 1,5 km
  • Tiefe: 15,4 m
  • Gesamtfläche: bis 160 ha
  • Rad- und Wanderweg um den See 6,5 km
  • Seezentrum in Heuberg
  • Besonderheiten: bei Absenkung des Rothsees bitte das Fischereiverbot beachten

Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines und bei der Ausführung der Fischerei mitzuführen. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist zu einem naturnahen und waidmännischen Verhalten verpflichtet. Störungen der Tier- Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Auf Badegäste ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Für uns ganz wichtig! Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so! Deshalb müssen immer Mülltüten mitgeführt werden.

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und der ausgedruckte Online Erlaubnisschein sind beim Fischen mitzuführen. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, die tägliche Angelzeit beginnt um 05:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz genommen werden, umgehend mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden). Am Ende des Angeltages ist das Gesamtgewicht und die Gesamtstückzahl der einzelnen Fischarten online einzutragen, ansonsten kann kein weiterer bzw. neuer Kauf getätigt werden.
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Uferwegen, Dämmen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. (Ausnahme: E-Bikes & E-Scooter)
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, 
betreten werden
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder 
Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, 
Längenmaß etc.).
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden 
Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen werden mit sofortigem Entzug des Erlaubnisscheines, sowie gemäß der Gewässer- und Disziplinarordnung des Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten sind:

  • Pavillons, Zelte / Wetterschutz mit Boden, Planen
  • Alle Arten von Bojen und Markierungen (Markerbojen / Stabbojen)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen, und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Angeln von / in / an Stegen, Slipanlagen, Badeplattformen, Hafenanlagen, Schleusenbereichen, Brücken und Dämmen
  • Eisfischen
  • unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Das Hältern von Fischen ist nicht zulässig (Lebendhälterung in jeglicher Form verboten)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen, verzehrt oder zurückgelassen werden
  • Mitbringen / Mitnahme lebender Fische
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen (max. 3 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten / Nächtigen
  • offenes Feuer in jeglicher Form (Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen, sowie Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle, Gas oder Briketts)


  • Achtung: In der Zeit vom 01.01. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
  • Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern, Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Bellyboot oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.
  • Achtung: Nachtangelverbot von 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr ist das Seeufer zu verlassen.
  • Achtung: temporäres Angelverbot an den Badestränden
    Badebereich – (orange Bereiche siehe Gewässerplan, durch Bojen-Ketten begrenzt und durch Schilder gekennzeichnet) vom 15.4 – 14.10. zwischen 07:30 Uhr – 24:00 Uhr ist die Fischerei untersagt.

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • in Naturschutzgebieten (rot gekennzeichnete Bereiche siehe Gewässerplan, durch Bojen Ketten begrenzt / das Hineinfischen in diese Bereiche vom Ufer aus ist nicht gestattet)
  • an / von / unterhalb der Slipanlage (Abstand min.25m)
  • in den Wehranlagen (durch Bojen oder Schilder gekennzeichnet)
  • am / vom / unter den Staudämmen (siehe Gewässerübersichtskarte)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min.25m)
  • von Brücken
  • in den Hafenanlagen und zwischen den Bootsanlegeplätzen
  • an / von Badeplattformen

 

Fangbegrenzung am Rothsee pro:

1-Tag / Tageserlaubnisschein: 2 Karpfen, 1 Schleie, 1 Hecht oder Zander, 2 Aale, 5 Barsche, 1 Rutte

4 Karpfen, 2 Schleie, 2 Hecht oder Zander, 4 Aale, 15 Barsche, 2 Rutten
 

Datenschutz:

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines willige ich ausdrücklich ein, dass meine personenbezogenen Daten für den Fall eines Verstoßes gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

 

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