• Der Kleine Brombachse
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Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de
 

Kleiner Brombachsee


 
Der Kleine Brombachsee (Stausee) liegt in Mittelfranken, rund 38 Kilometer Luftlinie süd-südwestlich von Nürnberg und in einem Abstand von etwa 5 Kilometer östlich von Gunzenhausen; wenig über dem Nordufer steht das Marktdorf Absberg, vom Südufer hält das Pfofelder Dorf Langlau etwas mehr Distanz.
In einem sich nach Osten öffnenden Tal wird der See von Wäldern eingerahmt. Zusammen mit anderen zählt er zum Fränkischen Seenland. Der Kleine Brombachsee erhält sein Wasser überwiegend von Westen über die Brombach, nach dem der See benannt ist. Kurz vor der Mündung in den See nimmt – nach amtlicher Auffassung – die Brombach den künstlich geschaffenen Altmühlüberleiter auf, der bei Hochwasser im Altmühltal aus dem nahen Altmühlsee gespeist wird.

  • Wasserfläche: 248 ha
  • Tiefe: bis 12 m
  • Untergrund: Kies, Schlamm
  • Wasser: mäßig klares Wasser, mit Sichttiefen unter 2,0 m
  • Strukturen: Plateaus und Vertiefungen
  • Nachtangeln erlaubt / Bootsangeln von 05:00 bis 24:00 Uhr

Fischarten: Karpfen, Schleie, Brassen, Hecht, Barsch, Zander, Wels, Rutte und einheimische Weißfischarten

Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines und bei der Ausführung der Fischerei mitzuführen. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist zu einem naturnahen und waidmännischen Verhalten verpflichtet. Störungen der Tier- Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Auf Badegäste ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Für uns ganz wichtig! Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so! Deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben (dort wo das Nachtangeln erlaubt ist), mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und der ausgedruckte Online Erlaubnisschein sind beim Fischen mitzuführen. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, die tägliche Angelzeit beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz genommen werden, umgehend mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden). Am Ende des Angeltages ist das Gesamtgewicht und die Gesamtstückzahl der einzelnen Fischarten online einzutragen, ansonsten kann kein weiterer bzw. neuer Kauf getätigt werden.
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Uferwegen, Dämmen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. (Ausnahme: E-Bikes & E-Scooter)
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, 
betreten werden
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder 
Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, 
Längenmaß etc.).
  • Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt.
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden 
Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen werden mit sofortigem Entzug des Erlaubnisscheines, sowie gemäß der Gewässer- und Disziplinarordnung des Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten sind:

  • Pavillons, Zelte / Wetterschutz mit Boden, Planen
  • Alle Arten von Bojen und Markierungen (Markerbojen / Stabbojen)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen, und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Angeln von / in / an Stegen, Slipanlagen, Badeplattformen, Hafenanlagen, Schleusenbereichen, Brücken und Dämmen
  • Eisfischen
  • unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Das Hältern von Fischen ist nicht zulässig (Lebendhälterung in jeglicher Form verboten)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen, verzehrt oder zurückgelassen werden
  • Mitbringen / Mitnahme lebender Fische
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen (max. 3 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten / Nächtigen (Achtung: Schirme & Brolly´s ohne Boden zählen als Wetterschutz und sind erlaubt.)
  • offenes Feuer in jeglicher Form (Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen, sowie Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle, Gas oder Briketts)/li>


  • Achtung: In der Zeit vom 01.01. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
  • Achtung: Achtung: Alle E-Motor betriebenen Boote sind genehmigungs- und zulassungspflichtig! (Die Genehmigung wird vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erteilt) Ruderboote sind genehmigungsfrei, Verbrennungsmotoren sind grundsätzlich verboten
  • Das Fischen vom Boot aus, sowie jeglicher Bootsbetrieb ist von 24:00 bis 5:00 Uhr strengstens verboten.
  • Angelboote haben ab 24:00 bis 05:00 Uhr den See zu verlassen, können aber über Nacht an den erlaubten Uferbereichen festmachen.
  • Achtung: temporäres Angelverbot an den Badestränden.
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    Angelverbot an Badestränden

  • Achtung: temporäres Angelverbot in den gelb gekennzeichneten Bereich siehe Gewässerübersichtskarte

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • in Naturschutzgebieten (rot gekennzeichnete Bereiche siehe Gewässerplan, durch Bojen Ketten begrenzt / das Hineinfischen in diese Bereiche vom Boot oder Ufer aus ist nicht gestattet)
  • an / von / unterhalb der Slipanlage (Abstand min.25m)
  • in den Wehranlagen (durch Bojen oder Schilder gekennzeichnet)
  • am / vom / unter den Staudämmen (siehe Gewässerübersichtskarte)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min.25m)
  • Hafeneinfahrten sind grundsätzlich frei zu halten (das Hineinfischen in Hafeneinfahrten ist verboten / Abstand min. 25m)
  • von Brücken
  • in den Hafenanlagen, zwischen den Bootsanlegeplätzen
  • an / von Badeplattformen

 

Fangbegrenzung am Kleinen Brombachsee pro:

1-Tag / Tageserlaubnisschein: 2 Karpfen, 1 Schleie, 1 Hecht oder Zander, 2 Aale, 5 Barsche, 1 Rutte

3-Tage / 3-Tageserlaubnisschein: 4 Karpfen, 2 Schleie, 2 Hecht oder Zander, 4 Aale, 15 Barsche, 2 Rutten
 

Datenschutz:

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines willige ich ausdrücklich ein, dass meine personenbezogenen Daten für den Fall eines Verstoßes gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

 

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