• Der Wöhrdersee
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Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de | Fotos: Christian Schuster
 

Der Wöhrder See


 
Der Wöhrder See (nicht zu verwechseln mit dem Wörthersee) ist ein Stausee im Herzen Nürnbergs. Er ist ca. 2,6 km lang, durchschnittlich 100–200 m breit und umfasst eine Fläche von 52 Hektar. Benannt ist er nach dem Nürnberger Stadtteil Wöhrd.
Der Wöhrder See im Osten Nürnbergs erstreckt sich vom Stadtteil Wöhrd bis nach Mögeldorf und Erlenstegen. Er besteht aus zwei miteinander verbundenen Teilen, dem Unteren Wöhrder See mit einer Länge von ca. 1,2 km und einer maximalen Breite von 450 Metern, und dem Oberen Wöhrder See mit einer Länge von etwa 1,4 km.
Nach vielen Monaten Bauarbeiten ist die „Bucht am Norikus“ am Südufer des Wöhrder Sees fertig. Die Bucht ist nach dem Sandstrand und dem Steg auf der Nordseite und den Unterwasserinseln ein weiterer Baustein auf dem Weg zum geplanten Naherholungsgebiet „Wasserwelt Wöhrder See“.

  • Wasserfläche: 46 ha
  • Länge: 2,6 km
  • Breite: bis zu 450 m
  • Tiefe: von 1,40 m bis 2,50 m

Fischarten: Karpfen, Schleien, Karauschen, Brassen, Hechte, Barsche, Aale, Welse, Rutten, Nasen, Barben, Äschen, Bachforellen, Weißfische.
Besonderheiten: Vor allem am Südufer des Unteren Wöhrder Sees wird gerne geangelt, da hier auch die besten Parkmöglichkeiten vorhanden sind.Den Wöhrder See macht besonders attraktiv, dass dieser eine Aufstauung der Pegnitz ist und somit eine hohe Artenvielfalt an einheimischen Fischen aufweist.
Zufahrt: Der Wöhrder See liegt inmitten von Nürnberg im Ortsteil Wöhrd unweit vom Hauptbahnhof Nürnberg entfernt.
 

Allgemeine Angelbedingungen am Wöhrder See

Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines und bei der Ausführung der Fischerei mitzuführen. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist zu einem naturnahen und waidmännischen Verhalten verpflichtet. Störungen der Tier- Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Auf Badegäste ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Für uns ganz wichtig! Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so! Deshalb müssen immer Mülltüten und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben (dort wo das Nachtangeln erlaubt ist), mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und der ausgedruckte Online Erlaubnisschein sind beim Fischen mitzuführen. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, die tägliche Angelzeit beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz genommen werden, umgehend mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden). Am Ende des Angeltages ist das Gesamtgewicht und die Gesamtstückzahl der einzelnen Fischarten online einzutragen, ansonsten kann kein weiterer bzw. neuer Kauf getätigt werden.
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Uferwegen, Dämmen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. (Ausnahme: E-Bikes & E-Scooter)
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, 
betreten werden
  • Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder 
Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, 
Längenmaß etc.).
  • Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt.
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen werden mit sofortigem Entzug des Erlaubnisscheines, sowie gemäß der Gewässer- und Disziplinarordnung des Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten sind:

  • Pavillons, Zelte / Wetterschutz mit Boden, Planen
  • Alle Arten von Bojen und Markierungen (Markerbojen / Stabbojen)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen, und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Angeln von / in / an Stegen, Slipanlagen, Badeplattformen, Hafenanlagen, Schleusenbereichen, Brücken und Dämmen
  • Eisfischen
  • unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Das Hältern von Fischen ist nicht zulässig (Lebendhälterung in jeglicher Form verboten)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen, verzehrt oder zurückgelassen werden
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen (max. 3 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten / Nächtigen (Achtung: Schirme & Brolly´s ohne Boden zählen als Wetterschutz und sind erlaubt.)
  • Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle oder Briketts (Achtung: Gaskocher oder Gasgrills sind erlaubt müssen aber sicher aufgestellt werden)
  • offenes Feuer in jeglicher Form (Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen, sowie Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle, Gas oder Briketts


  • Achtung: In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
  • Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern, Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Bellyboot oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.
  • Achtung: temporäres Angelverbot in den gelb gekennzeichneten Bereichen siehe Gewässerübersichtskarte

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • Sandstrand Nordufer, Boulevardsteg Nordufer, Norikusbucht einschließlich Leitdamm, großer Sandfang (oberhalb der Ludwig-Erhard-Brücke, an der Satzinger Mühle, rot gekennzeichnete Naturschutzgebiete / das Hineinfischen in diese Bereiche vom Ufer aus ist nicht gestattet)
  • an / von / unterhalb der Slipanlage (Abstand min.25m)
  • an den Wehranlagen (durch Bojen oder Schilder gekennzeichnet)
  • am / vom / unter den Staudämmen (siehe Gewässerübersichtskarte)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min.25m)
  • zwischen den Tretbootliegeplätzen
  • von Brücken
  • an / von Badeplattformen

 

Fangbegrenzung am Wöhrder See pro:

1-Tag / Tageserlaubnisschein: 2 Karpfen, 1 Schleie, 1 Hecht oder Zander, 2 Aale, 5 Barsche, 1 Rutte, 1 Salmonide, 1 Nase, 1 Barbe, 1 Äsche, 1 Rapfen

3-Tage / 3-Tageserlaubnisschein: 4 Karpfen, 2 Schleie, 2 Hecht oder Zander, 4 Aale, 15 Barsche, 2 Rutten, 2 Salmoniden, 2 Nasen, 2 Barben, 2 Äschen, 2 Rapfen
 

Datenschutz:

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines willige ich ausdrücklich ein, dass meine personenbezogenen Daten für den Fall eines Verstoßes gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

 

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