Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de | Fotos: Christian Schuster
Der Wöhrder See
Der Wöhrder See (nicht zu verwechseln mit dem Wörthersee) ist ein Stausee im Herzen Nürnbergs. Er ist ca. 2,6 km lang, durchschnittlich 100–200 m breit und umfasst eine Fläche von 52 Hektar. Benannt ist er nach dem Nürnberger Stadtteil Wöhrd.
Der Wöhrder See im Osten Nürnbergs erstreckt sich vom Stadtteil Wöhrd bis nach Mögeldorf und Erlenstegen. Er besteht aus zwei miteinander verbundenen Teilen, dem Unteren Wöhrder See mit einer Länge von ca. 1,2 km und einer maximalen Breite von 450 Metern, und dem Oberen Wöhrder See mit einer Länge von etwa 1,4 km.
Nach vielen Monaten Bauarbeiten ist die „Bucht am Norikus“ am Südufer des Wöhrder Sees fertig. Die Bucht ist nach dem Sandstrand und dem Steg auf der Nordseite und den Unterwasserinseln ein weiterer Baustein auf dem Weg zum geplanten Naherholungsgebiet „Wasserwelt Wöhrder See“.
- Wasserfläche: 46 ha
- Länge: 2,6 km
- Breite: bis zu 450 m
- Tiefe: von 1,40 m bis 2,50 m
Fischarten: Karpfen, Schleien, Karauschen, Brassen, Hechte, Barsche, Aale, Welse, Rutten, Nasen, Barben, Äschen, Bachforellen, Weißfische.
Besonderheiten: Vor allem am Südufer des Unteren Wöhrder Sees wird gerne geangelt, da hier auch die besten Parkmöglichkeiten vorhanden sind.Den Wöhrder See macht besonders attraktiv, dass dieser eine Aufstauung der Pegnitz ist und somit eine hohe Artenvielfalt an einheimischen Fischen aufweist.
Zufahrt: Der Wöhrder See liegt inmitten von Nürnberg im Ortsteil Wöhrd unweit vom Hauptbahnhof Nürnberg entfernt.
Allgemeine Bedingungen – gelten grundsätzlich an JEDEM Gewässer
Wir bitten an allen unseren Gewässern am gesamten Ufer und auf den Gewässern um ein möglichst naturnahes und unauffälliges Verhalten, dabei sind Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden.
Für uns ganz wichtig! Der Angelplatz ist immer sauber zu verlassen. Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so!
- Der gültige staatliche Fischereischein, und ein gültiger Erlaubnisschein sind erforderlich und am Gewässer mitzuführen.
- Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz (Setzkescher, Kescher, Rucksack, Tasche, Eimer, etc.) genommen werden, unmittelbar mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden)
- Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Dämmen, Uferwegen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
- Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
- Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, betreten werden.
- Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
- Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, Rachensperre, Längenmaß etc.).
- Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt.
- Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
- Alle Angler müssen ihren Angelplatz und das Gewässer sauber halten, deshalb müssen immer Mülltüten, und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben, mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.
- Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Gewässer- und Disziplinarordnung des Verbandes und diese festgelegten Angelbedingungen, sowie Verstöße gegen das BayFiG und des Tierschutzgesetzes werden durch den Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.
Grundsätzlich verboten:
- Pavillons, Zelte mit Boden
- Marker-Bojen, Stab-Bojen (Zweckverbands Verordnung)
- Futterboote, Futterdrohne
- Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
- Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen und Netze aller Art
- Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
- Verwendung lebender Köderfische
- Eisfischen
- Unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
- Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
- Raubfische dürfen nicht gehältert werden (Barsche, Hechte, Zander, Salmoniden, Welse)
- Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen oder zurückgelassen werden
- Mitnahme lebender Fische Ausnahme! Weißfische / Barsche bis 20cm. Die Tierschutztransportverordnung TierSchTrV § 13 ist zu beachten, Transport und Hälterung nur mit ausreichendem Platz und einer Sauerstoffversorgung)
- Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
- Ausbringen großer Futtermengen, nur ein Beifüttern in beschränktem Umfang während des Fischens ist gestattet. (max. 5 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
- Nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
- Zelten/Nächtigen (Achtung: Schirme und Brolly´s ohne Boden und offener Front zählen als Wetterschutz und sind erlaubt, dabei sind die Betriebswege immer freizuhalten / die Durchgängigkeit muss gewährleistet sein).
- Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle oder Briketts (Achtung: Gaskocher oder Gasgrills sind erlaubt müssen aber sicher aufgestellt werden)
- Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen (offenes Feuer) in jeglicher Form
Folgende Punkte sind zu beachten:
- (ab Konrad-Adenauer-Brücke bis Ludwig-Erhard-Brücke plus der beginnende östliche Pegnitzarm bis zur Brücke Leo-Beyer-Weg)
- Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern / Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Belly Boot oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten..
- Achtung Angelbeschränkung: In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern sowie mit Köderfisch und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form
- Sandstrand Nordufer, Boulevardsteg Nordufer, Norikusbucht einschließlich Leitdamm, großer Sandfang (oberhalb der Ludwig-Erhard-Brücke, an der Satzinger Mühle, rot gekennzeichneten Naturschutzgebiete / ganzjähriges Verbot (siehe Gewässerübersichtskarte)
- an den Wehranlagen (durch Bojen gekennzeichnet)
- an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min. 25m)
- zwischen den Tretbootliegeplätzen
- von Brücken
- an / von / unterhalb der Slippanlage
- blau gekennzeichnete Bereiche / zeitliches Angelverbot vom 01.03 bis 31.07
Die Fischerei ist untersagt:
Achtung Angelbeschränkung:
In der Zeit vom 01.01. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern sowie mit Köderfisch und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
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