Start der Raubfisch Saison 2020 im Fränkischen Seenland steht nach den Lockerungen vom 05.05.2020 nichts mehr im Wege,

Liebe Mitglieder,

in diesen schwierigen Zeiten versuchen wir, Sie stets aktuell mit den neuesten Informationen zu versorgen, da die Raubfisch Saison im Fränkischen Seenland ab dem 01.06.2020 startet, fassen wir kurz die aktuellen Verordnungen (vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.05.2020) in Bezug auf die Bootsfischerei im Fränkischen Seenland und allgemein der Angelfischerei zusammen. Schauen Sie bitte auch regelmäßig auf die Website des LFV Bayern e.V., Zweckverband Brombachsee und Altmühlsee, sowie den Behörden-Seiten vorbei.

Ab dem 11.05.2020 ist die Bootsfischerei im Fränkischen Seenland wieder vollumfänglich gestattet:


Aktuell ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen noch bis zum 10.05.2020 untersagt. Damit ist der Betrieb von Slipanlagen, Sportboothäfen, Vereinsgeländen, Trockenliegeplätzen, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen etc. für den herkömmlichen Betrieb gesperrt.

Das bedeutet, dass das Slippen von Wassersportfahrzeugen /-geräten von Privatleuten ab dem 11.05.2020 im Fränkischen Seenland (Ausnahme Rothsee absolutes Bootangelverbot) wieder gestattet ist.


Ansonsten gelten folgende Regeln / Verordnungen in Bezug auf die Angelfischerei:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat seine Erläuterungen zur Ausgangsbeschränkung und zur Fischerei weiter gelockert.
Laut Ministerium ist angeln nicht mehr nur wohnortnah gestattet, sondern nunmehr wieder unbeschränkt im eigenen Bundesland erlaubt, somit sind auch wieder längere Anfahrtswege zum Angelgewässer gestattet.

Wir bitten Sie noch einmal folgende Regeln einzuhalten:


Verabreden Sie sich auf keinen Fall mit mehreren Vereinskameraden oder Freunden zum Angeln! Gemeinschaftsfischen sind weiterhin nicht gestattet!
Halten Sie auf jeden Fall immer den Mindestabstand von anderthalb Metern ein!
Lassen Sie sich lieber in einer sicheren Entfernung von 20 bis 30 Metern vom nächsten Angler nieder!
Strapazieren Sie bitte auch nicht die Geduld von Behörden, der Polizei und vermeiden Sie Konflikte mit Fischereiaufsehern und Passanten.

Auch unter den momentanen Beschränkungen müssen Fischereikontrollen durchgeführt werden, es gibt das Privileg momentan noch angeln gehen zu dürfen nur im Zusammenhang mit Fischereikontrollen. Diese momentanen Kontrollen können aber nur dann stattfinden, wenn beide Seiten Ihren Beitrag dazu leisten den Abstand zu wahren und auf einen direkten Kontakt zu verzichten.
Unser Appell an unsere Mitglieder und Gäste:
Legen Sie den Fischereiaufsehern bitte Ihre Papiere geöffnet vor und treten Sie zurück und lassen den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern Ihre Arbeit machen.

Viele Grüße und
bleiben Sie gesund

Jörg Zitzmann
Präsident Fischereiverband Mittelfranken e.V.

 
Diesen Bericht herunterladen:

Aktuelle-Mitgliederinfo-05.2020.pdf  

 

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