Information zur verpflichtenden Nachschulung für staatlich anerkannte Fischereiaufseher bis 1. Februar 2023



Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) zum 1. August 2021 wurde u.a. die Position / Stellung der Fischereiaufseher gestärkt und an die der Naturschutzwächter angeglichen. Ab 01. Februar werden die Fischereiaufseher nicht nur von der Kreisverwaltungsbehörde (KVB / Landratsämter) bestellt. Neu und wichtig ist, dass die Fischereiaufseher künftig während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der KVB im Außendienst sind und dabei eigenverantwortlich kleinere, geringfügige Ordnungswidrigkeiten ahnden können.
Deshalb wird für alle bisherigen staatlich anerkannten und bestellten Fischereiaufseher in Bayern eine verpflichtende Nachschulung erforderlich, die bis zum 1. Februar 2023 absolviert werden muss. Hier werden die Fischereiaufseher über die gesetzlichen Änderungen, insbesondre § 60 und § 61 BayFig / und § 30 und 31 AvBayFiG mit den darin enthalten neuen gesetzlichen Aufgaben und Pflichten informiert.
Diese Fischereiaufseher Nachschulung ist für alle staatlichen Fischereiaufseher gemäß § 30 Abs. 3 Satz 1 (AvBayFiG) verpflichtend und wird kostenlos als Online- oder Präsenzfortbildung (Dauer ca. 1,5 Stunden) durch das Institut für Fischerei, den Landesfischereiverband Bayern e.V. aber vor allem ab Mitte Mai 2022 vom Fischereiverband Mittelfranken e.V. angeboten und durchgeführt.
Es besteht also ausreichend Zeit.
Alle derzeit bestellten Fischereiaufseher haben dazu bereits ein Schreiben das Landwirtschaftsministerium und der KVB / LRA erhalten.
Der Fischereiverband Mittelfranken e.V. wird ab Mitte Mai 2022 eine bedarfsgerechte Anzahl an Online- und Präsenznachschulungen anbieten, um die ca. 800 staatlichen Fischereiaufseher in Mittelfranken nachzuschulen.

Über die Online-Termine werden wir auf unsere Website / Homepage (www.fv-mfr.de) informieren!
Um an der Online Nachschulung teilnehmen zu können müssen Sie sich bei der Online-Plattform registrieren. Einen Link hierzu finden Sie auf der Seite des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V. unter der Rubrik aktuelles.
Dort werden zahlreiche Online Nachschulungs-Kurse eingestellt und Sie können sich entsprechend einen für Sie geeigneten Termin aussuchen und diesen dann buchen. Die Dauer der Nachschulung beläuft sich auf ca. 90 min und wird als Zoom-Meeting stattfinden. Hierzu benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit Kamera. Die Kamera muss während der Schulung eingeschaltet sein. Zum Abgleich der Identität benötigen Sie ein Ausweisdokument und Sie müssen sich mit Klarnamen anmelden.
Den Einladungslink hierzu erhalten Sie nach Buchung eines Nachschulungs-Kurses. Das Ausbildungsmaterial wird in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Wichtig:
Bis zum Ende der Übergangsfrist zum 01. Februar 2023 können die staatlichen Fischereiaufseher mit den bisherigen Kompetenzen ohne Probleme weiter ihre ehrenamtliche Kontrolltätigkeit ausüben, diejenigen welche die Nachschulung erhalten haben, können mit den erweiterten Kompetenzen kontrollieren.
Alle Fischereiaufseher, die ab dem 1. Februar 2023 weiterhin ihr Amt ausüben möchten, benötigen diese verpflichtende Nachschulung, dafür stellt das Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (IFI) jedem der die Nachschulung absolviert hat, eine Teilnahmebestätigung aus. Die Meldung der Nachgeschulten FA mit den dazu notwendigen personenbezogenen Daten erfolgt über den Veranstalter der Nachschulungen und nicht von den einzelnen Nachgeschulten ans IFI.
Aufgrund der geänderten Rechtsstellung der Fischereiaufseher werden auch neue Dienstausweise notwendig. Diese werden zukünftig als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgegeben, die alten blauen Fischereiaufseher Ausweise verlieren ab 01. Februar 2023 ihre Gültigkeit. Die alten Fischereiaufseher Dienstmarken und die darauf vermerkten Dienstnummern behalten aber Ihre Gültigkeit, wenn die Fischereiaufseher die Nachschulung absolviert haben und weiterhin ihr Amt ausführen möchten.
Der Fischereiausübungsberechtige, Fischereipächter (i. d. R. der Fischereiverein) oder die Fischereigenossenschaft kann und muss dann wieder neu alle Fischereiaufseher mit den Bestätigungen der Nachschulung (Teilnahmebestätigungen) bei der KVB / LRA zur Bestellung vorschlagen. Werden der KVB / LRA keine Vorschläge zur Bestellung gemacht, können diese auch in eigenem Ermessen geschulte Fischereiaufseher bestellen, soweit dies im öffentlichen Interesse notwendig ist (§ 60 Abs. 2 Satz 2 BayFiG)

Auch die Vorsitzenden der Vereine sind herzlich eingeladen, sich über die neuen Bestimmungen zu informieren. Ich freue mich auf viele interessante Fischereiaufseher Nachschulungs-Kurse und verbleibe mit besten Grüßen.

Andreas Reisch
Online Nachschulungsbeauftragter des Fischereiverbandes Mittelfranken e.V.






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Information-Fischereiaufseher-2022.pdf  

 

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