Liebe Mitglieder,

in diesen schwierigen Zeiten versuchen wir, Sie stets aktuell mit den neuesten Informationen zu versorgen. Daher kann es passieren, dass Sie kurz hintereinander mehrere Emails von uns erhalten. Bitte sehen Sie uns das nach, wir sind zwar stets bemüht, die Informationen zu bündeln, allerdings ist dies bei wichtigen Neuerungen leider nicht immer möglich. Schauen Sie bitte auch regelmäßig auf die Website des LFV Bayern e.V. sowie den Behörden-Seiten vorbei.

Angeln:
Das Landwirtschaftsministerium hat seine Erläuterungen zur Ausgangsbeschränkung und zur Fischerei ergänzt. Nach aktueller Lage ist das Fischen alleine zwar weiterhin erlaubt, allerdings nur noch wohnortnah.

Laut Ministerium ist wohnortnah nicht auf einen Radius von 50km beschränkt, es gibt dafür keine zahlenmäßige Definition die sich in einer klar definierten Kilometerangabe ausdrückt, wir bitten Sie desahlb sich dememtsprechend angemessen zu verhalten und jegliche längeren Anfahrtswege zum Gewässer zu vermeiden. Interpretieren Sie das Privileg aktuell noch angeln gehen zu können verantworungsbewusst.

Wir bitten Sie noch einmal folgende Regeln einzuhalten:

Gehen Sie bitte alleine oder allenfalls mit Familienangehörigen zum Fischen!
Verabreden Sie sich auf keinen Fall mit Vereinskameraden oder Freunden zum Angeln!
Fahren Sie immer alleine mit dem Fahrzeug zum Fischen und bilden keine Fahrgemeinschaften!
Halten Sie auf jeden Fall immer den Mindestabstand von anderthalb Metern ein!
Lassen Sie sich lieber in einer sicheren Entfernung von 20 bis 30 Metern vom nächsten Angler nieder!
Starpazieren Sie bitte auch nicht die Geduld von Behörden, der Polizei und vermeiden Sie Konflikte mit Fischereiaufsehern und Passanten.

Auch unter den momentanen Beschränkungen müssen Fischereikontrollen durchgeführt werden, es gibt das Privileg momentan noch angeln gehen zu dürfen nur im Zusammenhang mit Fischereikontrollen. Dies momentanen Kontrollen können aber nur stattfinden, wenn beide Seiten ihren Beitrag dazu leisten den Abstand zu wahren und auf einen direkten Kontakt zu verzichten.


Unser Apell an unsere Mitglieder und Gäste:

Legen Sie den Fischreiaufsehern bitte Ihre Papiere geöffnet vor und treten Sie zurück und lassen den ehrenamtlichen Fischreiaufsehern ihre Arbeit machen.

Fischereiaufsicht:
Solange das Angeln erlaubt bleibt, ist ebenfalls eine Fischereiaufsicht gefordert. Lesen Sie dazu wie sich die Fischereiaufsicht auch in Zeiten von Corona vielleicht risikofreier durchführen lässt. Leiten Sie diese Info auch bitte umgehend an Ihre Aufseher weiter.

Lassen Sie sich am Gewässer „sehen“
• Verabreden Sie sich zu Kontrollen mit Ihrem Kollegen direkt am Gewässer, bilden Sie keine Fahrgemeinschaft.
• Beim Kontrollgang halten Sie den inzwischen üblichen Abstand von 1,5 Metern ein.
• Der erste Eindruck: Ist aus weiterer Entfernung kein Anlass für eine Beanstandung erkennbar: Verzichten Sie auf die formale Überprüfung
• Haben Sie den Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Halten Sie auch hier den Abstand von 1,5 Metern zu der zu kontrollierenden Person ein.
• Nutzen Sie wenn möglich Einmal-Handschuhe und eine Gesichtsmaske.
• Fordern Sie Ausweisdokumente, dann lassen Sie diese zuerst vom Angler z.B. auf einem Stuhl oder Eimer ablegen, der Angler tritt zurück, dann nehmen Sie die Unterlagen auf. Die Rückgabe erfolgt auf gleichem Weg.
• Kürzen Sie die Kontrolle möglichst ab.
• Ist eine Dokumentation notwendig, machen Sie Bilder von den Feststellungen.
• Stoßen Sie auf eine zusammenstehende Gruppe: fordern Sie die Gruppe deutlich zur Auflösung und Abstandseinhaltung auf. Die Fischereiaufseher können dabei auch Platzverweise aussprechen. Sollte dem nicht gefolgt werden, informieren Sie, dass Sie die Polizei rufen werden.

Es darf nicht passieren, dass Fischer bei der Ausübung ihres Hobbys die Verbreitung der Viren unterstützen.

Viele Grüße & bleiben Sie gesund
Jörg Zitzmann
Präsident Fischereiverband Mittelfranken e.V.

 
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