• Die Happurger Seen
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Luftbild: Hajo Dietz Fotografie | www.nuernbergluftbild.de | Fotos: Christian Schuster
 

Der Stausee Happurg


 
Der im Jahre 1955 zum Zwecke der Elektrizitätsgewinnung angelegte Stausee liegt in der idyllischen Mittelgebirgslandschaft der Frankenalb. Der See wird vom Rohrbach und vom Kainsbach gespeist. Das 1958 in Betrieb gegangene Pumpspeicherkraftwerk Happurg des Fränkischen Überlandwerks erzeugt mit dem Wasser des Sees sowie dem dazugehörigen Oberbecken auf dem Deckersberg elektrische Energie. Die Größe des Sees beträgt im Mittel etwa 47 Hektar. Den Namen hat der See von der angrenzenden Ortschaft Happurg. Erbaut wurde er von dem Nürnberger Architekten und Kulturpreisträger der Stadt Nürnberg Franz Reichel.
Auf dem Happurger See, der nach Trockenperioden nicht immer voll geflutet ist und dann einen geringeren Wasserstand aufweist, sind Motorboote nicht zugelassen.

  • Wasserfläche: 47 ha
  • Tiefe: bis zu 11 m

Fischarten: Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Barsch, Forelle, Aal, Wels und Brasse.
Zufahrt: A 9 Ausfahrt Lauf/Hersbruck, weiter Richtung Hersbruck. Danach weiter rechts Richtung Happurg und auf der ST 2236 vorbei an Happurg. Kurz hinter dem Umspannwerk befindet sich ein großer Parkplatz am See.
Besonderheiten: Bedingt durch den Pumpspeicherbetrieb kann sich der Wasserstand je nach Strombedarf ändern.
 

Der Baggersee Happurg


 
Der Baggersee Happurg liegt in der Nähe von Happurg in Bayern. See-Freunde aus den umliegenden Orten Hersbruck (etwa 2,3 km vom See entfernt), Pommelsbrunn (3,9 km bis zum Ufer) und Henfenfeld (etwa 5,8 km weit weg) finden im Baggersee Happurg an heißen Tagen Abkühlung oder die Möglichkeit in der Sonne zu entspannen. Die nächste größere Stadt, von der aus man den See besuchen kann, ist Lauf an der Pegnitz.

  • Wasserfläche: 4,7 ha
  • Tiefe: bis zu 9 m

Fischarten: Karpfen, Schleie, Brassen, Hecht, Zander, Barsch, Aal, Wels, sowie einheimische Weißfischarten
Zufahrt: A9 Richtung Berlin/Dresden folgen, bei Ausfahrt 49 Lauf/Hersbruck auf B14 Richtung Happurg – im Kreisverkehr erste Ausfahrt nehmen, um auf der B14 zu bleiben – Richtung Lauterhofen/Happurg – auf Hinweisschilder Baggersee achten
 


Diese Bestimmungen sind Bestandteil des Erlaubnisscheines und bei der Ausführung der Fischerei mitzu-führen. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist zu einem naturnahen und waidmännischen Verhalten verpflich-tet. Störungen der Tier- Pflanzenwelt sind zu vermeiden. Auf Badegäste ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Für uns ganz wichtig! Jeder Angler erwartet einen sauberen Angelplatz vorzufinden, hinterlasst ihn also auch so! Deshalb müssen immer Mülltüten und für Angler die über Nacht am Gewässer bleiben (dort wo das Nachtangeln erlaubt ist), mobile Toiletten / Campingtoiletten mitgeführt werden.

  • Der gültige staatliche Fischereischein, und der ausgedruckte Online Erlaubnisschein sind beim Fischen mitzufüh-ren. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar, die tägliche Angelzeit beginnt um 00:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
  • Alle Fische (Weißfische, Raubfische und Grundeln) sind, sobald sie in Besitz genommen werden, umgehend mit Kugelschreiber in die angefügte Fangliste einzutragen. (Weißfische, Grundeln und Barsche können in Form von Strichlisten eingetragen werden). Am Ende des Angeltages ist das Gesamtge-wicht und die Gesamtstückzahl der einzelnen Fischarten online einzutragen, ansonsten kann kein weiterer bzw. neuer Kauf getätigt werden.
  • Das Fahren und Parken mit kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen Betriebswegen, Uferwegen, Dämmen, An- bzw. Auffahrtswegen strengstens verboten. Auch das Aus- bzw. Einladen der Angelausrüstung am Gewässer ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. (Ausnahme: E-Bikes & E-Scooter)
  • Ein bestimmter Platz kann von keinem Fischer in Anspruch genommen werden. Ein Mindestabstand von 25 m beidseitig (links und rechts) zwischen Anglern / Angelplätzen ist einzuhalten.
  • Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht zur Ausübung der Fischwaid, auch nicht mit Genehmigung des Eigentümers, betreten werden.
  • 6) Gestattet sind zwei Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle. Beim Fischen auf Raubfisch mit Kunstködern oder Naturködermontagen sind pro Köder max. zwei Anbissstellen erlaubt.
  • Die entsprechenden Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind immer mitzuführen (Kescher, Lösezange, 
Längenmaß etc.).
  • Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist untersagt.
  • Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische, die nicht überlebensfähig sind, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie sind unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten und in die Fangliste mit einem entsprechenden 
Vermerk einzutragen (das Vorfach mit Haken ist zur Kontrolle im Fisch zu hinterlassen). Sie zählen zur jeweilig zulässigen Höchstfangmenge/Fanglimit.
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Verstöße gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen werden mit sofortigem Entzug des Erlaubnisscheines, sowie gemäß der Gewässer- und Disziplinarordnung des Fischereiverband Mittelfranken e.V. geahndet.


Grundsätzlich verboten sind:

  • Pavillons, Zelte / Wetterschutz mit Boden, Planen
  • Alle Arten von Bojen und Markierungen (Markerbojen / Stabbojen)
  • Futterboote, Futterdrohne
  • Planerboard / Sideplaner / Schlepppose beim Schleppfischen
  • Senknetze, Taubel, Krebsteller, Reusen, und Netze aller Art
  • Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken, Hegene
  • Angeln von / in / an Stegen, Slipanlagen, Badeplattformen, Hafenanlagen, Schleusenbereichen, Brücken und Dämmen
  • Eisfischen
  • unbeaufsichtigte ausgelegte Angelruten im Gewässer (max. Entfernung von den Ruten 25 m)
  • Abschneiden / Beschneiden / Entfernen von Pflanzen an Ufern / Böschungen
  • Das Hältern von Fischen ist nicht zulässig (Lebendhälterung in jeglicher Form verboten)
  • Fische dürfen am Gewässer weder geschuppt, ausgenommen, verzehrt oder zurückgelassen werden
  • Mitbringen / Mitnahme lebender Fische
  • Verkauf / Tausch / Handel oder das Umsetzen von Fischen aller Art
  • Ausbringen großer Futtermengen (max. 3 kg pro Tag / phosphatfreies Futter)
  • nicht artgerechtes Fischfutter (Hunde-/ und Katzenfutter etc.)
  • Zelten / Nächtigen (Achtung: Schirme & Brolly´s ohne Boden zählen als Wetterschutz und sind erlaubt.)
  • offenes Feuer in jeglicher Form (Feuerstellen, Feuertonnen, Feuerschalen, sowie Grillen mit Holzkohle, Holz, Kohle, Gas oder Briketts)


  • Achtung: In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
  • Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern, Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Bellyboot oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.
  • Achtung: Nach Erreichen des Fanglimits einer Raubfischart (Salmoniden, Hecht, Zander, Barsch) ist das aktive Spinnfischen einzustellen.
  • Achtung: temporäres Angelverbot an den Badestränden. Badebereich (oranger Bereich siehe Gewässerplan ab Segelclub Hersbruck/Slipanlage bis zum Ende des großen Parkplatzes mit der dazugehörigen Liegewiese / bis zur ersten Hecke) vom 01.06.-15.09. zwischen 06:00 Uhr – 21:00 Uhr ist die Fischerei untersagt.
  • Achtung: temporäres Angelverbot in den gelb gekennzeichneten Bereichen siehe Gewässerübersichtskarte dort gilt ein zeitliches Angelverbot vom 01.10 bis 31.05 (100 m Schutzzone links und rechts neben den Einläufen)

  • Die Fischerei ist untersagt:

  • am / vom / unter dem Staudamm (durch Bojen / Schilder gekennzeichnet, siehe Gewässerübersichtkarte / roter Bereich)
  • an / von / unterhalb der Slipanlage (Abstand min.25m)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min.25m)
  • von Brücken

 

Fangbegrenzung am Happurger Stausee pro:

1-Tag / Tageserlaubnisschein: 2 Karpfen, 1 Schleie, 1 Hecht oder Zander, 2 Aale, 5 Barsche, 1 Rutte, 2 Salmoniden, 1 Nase

3-Tage / 3-Tageserlaubnisschein: 4 Karpfen, 2 Schleie, 2 Hecht oder Zander, 4 Aale, 15 Barsche, 2 Rutten, 4 Salmoniden, 2 Nasen
 

Datenschutz:

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines willige ich ausdrücklich ein, dass meine personenbezogenen Daten für den Fall eines Verstoßes gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

  • Achtung: In der Zeit vom 15.02. bis 31.05. ist es verboten, mit Blinkern, Wobblern, Spinner, Jighaken, Streamern, sonstigen Kunstködern, Köderfischen und Köderfischteilen zu angeln, sowie das Spinnfischen und Dropshotangeln in jeglicher Form!
  • Achtung: Das Fischen / Angeln bzw. auch das Auslegen von Fangködern, Futter sowie der Transport von Angelgeräten vom Boot / Bellyboot oder sonstigen Schwimmhilfen ist strengstens verboten.
  • Achtung: Nach Erreichen des Fanglimits einer Raubfischart (Salmoniden, Hecht, Zander, Barsch) ist das aktive Spinnfischen einzustellen
  • Achtung: temporäres Angelverbot an den Badestränden

  • Die Fischerei ist am Happurger Baggersee untersagt:

  • in der Flachwasserzone hinter der Brücke (siehe Gewässerübersichtskarte / roter Bereich)
  • unterhalb der Gaststätte (siehe Gewässerübersichtskarte)
  • an / von Stegen / Steganlagen (Abstand min.25m)
  • von Brücken

 

Fangbegrenzung am Happurger Baggersee pro:

1-Tag / Tageserlaubnisschein: 2 Karpfen, 1 Schleie, 1 Hecht oder Zander, 2 Aale, 5 Barsche, 1 Rutte, 1 Salmonide

3-Tage / 3-Tageserlaubnisschein: 4 Karpfen, 2 Schleie, 2 Hecht oder Zander, 4 Aale, 15 Barsche, 2 Rutten, 2 Salmoniden
 

Datenschutz:

Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines willige ich ausdrücklich ein, dass meine personenbezogenen Daten für den Fall eines Verstoßes gegen das BayFiG, AVBayFiG sowie der verbandsinternen Angelbedingungen gespeichert und weitergegeben werden dürfen.

 

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