Angeln an den Badestränden des Fränkischen Seenlandes
An die Fischereivereine, Ausgabestellen, Fischereiaufseher
des Fischereiverbandes Mittelfranken
und Regierungsbezirke
Angeln an den Badestränden des Fränkischen Seenlandes
11. Januar 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der aktuell gültigen Gemeingebrauchsverordnung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen ist geregelt, dass Angeln in den Badebereichen des Kleinen und Großen Brombachsees, des Altmühlsees und des Igelsbachsees ausnahmslos verboten ist. Zwischen dem Fischereiverband Mittelfranken e.V. und den Zweckverbänden gab es bis heute eine Vereinbarung, die das Angeln an den Badestränden zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt. Um allen Ansprüchen gerecht zu werden hat man nun in einer Sitzung am 17.12.2018 eine einvernehmliche Lösung zur Ausübung der Angelfischerei an ausgewiesenen Badestränden gefunden, die etwas von den Zeiten auf dem für 2019 bereits abgedruckten Jahres/-und Tageserlaubnisscheinen abweicht.
Die neue Regelung sieht wie folgt aus: Das Angeln an den ausgewiesenen Badestränden des Fränkischen Seenlandes (hierzu zählt auch der Rothsee) wird mit Inkrafttreten der aktualisierten Gemeingebrauchsverordnung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zu folgenden Zeiten genehmigt:
vom 01.01. – 14.04. von 5 Uhr bis 24 Uhr
vom 15.04. – 14.10. von 5 Uhr bis 7:30 Uhr
vom 15.10. – 31.12. von 5 Uhr bis 24 Uhr
Der Badebetrieb hat jedoch immer Vorrang.
In der Kürze der Zeit war es leider nicht mehr möglich den Erlaubnisscheinen entsprechende Hinweisblätter beizufügen. Wir bitten Sie daher Ihre Mitglieder und Angelkollegen entsprechend zu informieren. Die Fischereiaufseher bitten wir die Angler an den Gewässern darauf hinzuweisen, es wird uns sicherlich nicht möglich sein alle Angelfreunde des Fränkischen Seenlandes mit diesem Schreiben zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann
Präsident
Rundschreiben-Badestraende.pdf
Gemeingebrauchsverordnung-des-Landratsamtes-Weißenburg-Gunzenhausen.pdf