Information über den Jahreserlaubnisschein (JES)

 

des Fischereiverbandes Mitttelfranken e.V. ab dem Jahr 2025


Information des FVM e.V. ab dem Jahr 2025

Der JES des Fischereiverband Mittelfranken ist ab dem Jahr 2025 auch für Gastangler ohne aktive Vereinsmitgliedschaft erhältlich

JES für aktive Mitglieder des Fischereiverbands Mittelfranken e.V.
60 Begehungen plus 3 Gastbegehungen mit freier Gewässerwahl zu 70€. Davon können 3 Gastbegehungen in einem integrierten Erlaubnisschein für Gäste mit gültigem Fischereischein gelöst werden. Entweder für einen Gast oder für drei unterschiedliche Gäste. JES-Inhaber bürgt für das Verhalten seiner Gäste! Die Bestimmungen zu den Gastbegehungen sind auf dem integrierten Erlaubnisschein hinterlegt. Die Gastbegehungen können aber auch vom JES-Inhaber selber genutzt werden.
Die Ausgabe der Zweitkarte erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle des Fischereiverbands Mittelfranken e.V.

JES für die aktive Mitglieder der 6 anderen Regierungsbezirke Bayerns
60 Begehungen mit freier Gewässerwahl zu 210€.
Aktive Vereinsmitglieder erhalten einen JES, keine Einzelmitglieder.
Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle des Fischereiverbands Mittelfranken e.V.

JES-GAST für Gäste mit gültigem Fischereischein der in Bayern akzeptiert wird
60 Begehungen mit freier Gewässerwahl zu 600€.
Aktive Vereinsmitglieder erhalten einen JES, keine Einzelmitglieder.
Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle des Fischereiverbands Mittelfranken e.V.

Die wichtigsten Änderungen der Angelbestimmungen (für alle JES gleich)

  • Ganzjährig geschützte Fischarten: Äsche, Barbe, Nase, Nerfling/Aland, Kaulbarsch, Rutte/Quappe, Rapfen/Schied, Renke, Seeforelle
  • Tagesfangbegrenzung zählt Gesamt für alle Gewässer, max. 30 Fische: davon 1 Hecht oder 1 Zander, 5 Barsche, 2 Salmoniden, 2 Aale, 2 Karpfen, 1 Schleie, oder 30 Weißfische
  • Jahresfangbegrenzung zählt Gesamt für alle Gewässer: max. 10 Hechte oder 10 Zander, 10 Aale, 40 Barsche, 20 Karpfen, 5 Schleien, 10 Salmoniden, 200 Weißfische



Grundsätzlich untersagt:

  • Häusliches niederlassen (Campen), mit Pavillon, Kochzelten, zusätzliches Aufenthaltszelt, Duschzelt, Sitzgarnituren und Campingmöbel!
  • Angeln vom Segelboot unter Segel!
  • Offenes Feuer wie z.B. Feuerstellen, Feuerschalen, Feuertonnen. Grillen mit festen, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen!
  • Hältern von Barsch, Hecht, Zander und Salmoniden!

Zusätzliche Regelungen:

  • Raubfischangeln vom Ufer ist ab dem 01.06.- 14.02. an allen Verbandsgewässer erlaubt. Ausnahme Großen Rothsee dort gibt es wegen der jährlichen Absenkung eine Gewässersperre im November, in diesem Zeitraum ist jegliches Angeln untersagt.
  • Ab dem 15.03. ist es erlaubt, an der Fliegenrute mit Trockenfliege, Nymphe und Brotfliege am Main-Donau-Kanal, Happurger Stausee und Baggersee zu angeln. Die Fliegen dürfen nicht größer als 2cm (5-Cent) sein.
  • Im Zeitraum vom 01.01.-31.05. ist das Angeln auf Wels mit dem Boot lediglich mit Wurm, Clonk Teaser, Posenmontage und Wallerholz erlaubt. Dabei darf die Montage/Köder nicht aktiv gezupft, geworfen oder geschleppt werden!
  • Nachtangeln ist an allen Gewässern des JES erlaubt, mit Ausnahme am Rothsee, dort nur in der ausgewiesenen Nachtangelzone. Beim Nachtangeln muss immer eine mobile Toilette mitgeführt werden (Eimer + Mülltüte = mobile Toilette, WC-Zelt gestattet). Für das Nachtangeln ist ein Bivvy pro JES-Inhaber mit max. 8qm Grundfläche in dunklen Farben (schwarz, dunkelbraun, dunkelgrün) erlaubt. Begleitpersonen ohne Erlaubnisschein dürfen kein Bivvy / Wetterschutz aufstellen!
  • Zeltheizung mit Gas, einflammiger Gaskocher mit 500g Gaskartusche (max. Skotti) sind geduldet.
  • Futterboote dürfen an den Gewässern genutzt werden, an denen das Bootsangeln erlaubt ist, es gelten dieselben Bestimmungen! Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.


Information als PDF herunterladen (0.5 MB):

Mitteilung-JES-2025.pdf  

 

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