Information über den Jahreserlaubnisschein (JES)
des Fischereiverbandes Mitttelfranken e.V. ab dem Jahr 2025
Gliederung des JES in, Fischereiverband Mittelfranken (FVM), andere Regierungsbezirke (REG), Gäste mit gültigem Fischereischein (GAST)
Ab 2025 werden der JES für andere Regierungsbezirke und JES-Gast mit einem Hologrammaufkleber (REG) und (GAST) gekennzeichnet sein.
Festsetzung der Preise und Begehungen/Besuche JES-FVM, JES-REG, JES-GAST
JES-FVM für aktive Mitglieder des Fischereiverbands Mittelfranken e.V.60/63 Begehungen mit freier Gewässerwahl zu 70€. Davon können 3 Gastbegehungen in einem integrierten Erlaubnisschein für Gäste mit gültigem Fischereischein gelöst und eingetragen werden. Entweder für einen Gast oder für drei unterschiedliche Gäste. Der JES-Inhaber bürgt für das Verhalten seiner Gäste! Die Bestimmungen zu den Gastbegehungen sind auf dem integrierten Erlaubnisschein hinterlegt. Die Gastbegehungen können aber auch vom JES-Inhaber selber genutzt werden. Die Ausgabe der Zweitkarte erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle des Fischereiverbands Mittelfranken e.V.
JES-REG für aktive Mitglieder der anderen Regierungsbezirke 60 Begehungen mit freier Gewässerwahl zu 210€. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle des Fischereiverbands Mittelfranken e.V.
JES-GAST für Gäste mit gültigem Fischereischein der in Bayern akzeptiert wird 60 Begehungen mit freier Gewässerwahl zu 600€. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle des Fischereiverbands Mittelfranken e.V.
Die wichtigsten Änderungen der Angelbestimmungen (für alle JES gleich)
Ganzjährig geschützte Fischarten: Äsche, Barbe, Nase, Nerfling/Aland, Kaulbarsch, Rutte/Quappe, Rapfen/Schied, Renke, Seeforelle
Tagesfangbegrenzung zählt Gesamt für alle Gewässer, max. 30 Fische: davon 1 Hecht oder 1 Zander, 5 Barsche, 2 Salmoniden, 2 Aale, 2 Karpfen, 1 Schleie, oder 30 Weißfisch
Jahresfangbegrenzung zählt Gesamt für alle Gewässer: max. 10 Hechte oder 10 Zander, 10 Aale, 40 Barsche, 20 Karpfen, 5 Schleien, 10 Salmoniden, 200 Weißfische
Grundsätzlich untersagt:
1. Häusliches niederlassen (Campen), mit Pavillon, Kochzelten, zusätzliches Aufenthaltszelt, Duschzelt, Sitzgarnituren und Campingmöbel!
2. Angeln vom Segelboot unter Segel!
3. Offenes Feuer wie z.B. Feuerstellen, Feuerschalen, Feuertonnen. Grillen mit festen, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen!
4. Hältern von Barsch, Hecht, Zander und Salmoniden!
Ausführung der Fischerei mit gesonderten Regelungen:
1. Raubfischangeln vom Ufer ist ab dem 01.06. – 15.02. an allen Verbandsgewässern erlaubt. Mit Ausnahme am Großen Rothsee! Wegen der Absenkung und Gewässersperre im November ist im Zeitraum der Gewässersperre jegliches Angeln am Großen Rothsee, bis auf Widerruf untersagt.
2. Ab dem 15.03. ist es erlaubt, an der Fliegenrute mit Trockenfliege, Nymphe und Brotfliege am Main-Donau-Kanal, Happurger Stausee und Baggersee zu angeln. Die Fliegen dürfen nicht größer als 2cm (5-Cent) sein.
3. Im Zeitraum vom 01.01.-31.05. ist das Angeln auf Wels mit dem Boot lediglich mit Wurm, Clonk Teaser, Posenmontage und Wallerholz erlaubt. Dabei darf die Montage/Köder nicht aktiv gezupft, geworfen oder geschleppt werden!
4. Nachtangeln ist an allen Gewässern des JES erlaubt, mit Ausnahme am Rothsee, dort nur in der ausgewiesenen Nachtangelzone. Beim Nachtangeln muss immer eine mobile Toilette mitgeführt werden (Eimer + Mülltüte = mobile Toilette, WC-Zelt gestattet). Für das Nachtangeln ist ein Bivvy pro JES-Inhaber mit max. 8qm Grundfläche in dunklen Farben (schwarz, dunkelbraun, dunkelgrün) erlaubt. Begleitpersonen ohne Erlaubnisschein dürfen kein Bivvy / Wetterschutz aufstellen!
5. Zeltheizung mit Gas, einflammiger Gaskocher mit 500g Gaskartusche (max. Skotti) sind geduldet.
6. Futterboote dürfen an den Gewässern genutzt werden, an denen das Bootsangeln erlaubt ist, es gelten dieselben Bestimmungen! Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Information als PDF herunterladen (0.5 MB):
Mitteilung-JES-2025.pdf